Ingenieurbüro – Freisinger

Sachverständiger

Ingenieurbüro – Freisinger

Dipl.-Ing ( FH) Heinrich Freisinger

Der Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigt die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen ( §21PrüfVBau). Diese sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.

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Heinrich Freisinger

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