Sachverständiger
Als verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen übernehmen wir Aufgaben, die vorher von der unteren Baubehörde getätigt wurden. Insbesondere bescheinigen wir die Einhaltung der in den Bauvorlagen festgelegten Grundfläche und Lage des Bauvorhabens. Wir achten auf die Einhaltung der Grenzabstände und stellen eine Einmessbescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde aus. Ihr Gebäude steht nun da, wohin es der Architekt geplant hat. Auseinandersetzungen mit Anwohnern bzw. ihrem Nachbarn gehen Sie so gekonnt aus dem Weg.
Einen qualifizierten Lage- und Höhenplan als Planungsgrundlage für den Architekten und als Bauvorlage.
Schnurgerüstabsteckung und Höhenkontrolle
Überprüfung der Grenzpunkte.
Einmessbescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde.
Sohlhöhenkontrolle für Baugruben, Kies- und Sandwerke.
Gebäudeeinmessung als “Hoheitliche Aufgabe” für das amtliche Kataster.