Dipl.-Ing ( FH) Heinrich Freisinger

Der Prüf­sach­ver­stän­di­ge für Ver­mes­sung im Bau­we­sen beschei­nigt die Ein­hal­tung der in den Bau­vor­la­gen oder bau­auf­sicht­lich fest­ge­leg­ten  Grund­flä­che und Höhen­la­ge von bau­li­chen Anla­gen ( §21PrüfVBau). Die­se sind im Rah­men der ihnen oblie­gen­den Pflich­ten unabhängig.

Prüf­sach­ver­stän­di­ger für Ver­mes­sung im Bauwesen